Mitgliedschaft
Ich möchte Vereinsmitglied werden. Aber wie?
Wir freuen uns sehr über deine Entscheidung! Aber bitte überstürze nichts. Eine Mitgliedschaft in einem Schützenverein setzt eine langfristige Bindung voraus. Zumindest ist diese wünschenswert.
Muss ich eine Aufnahmegebühr bezahlen?
Ja, zur Deckung aller Kosten für das Aufnahmeverfahren ist dies leider Notwendig. Wir arbeiten ständig daran unsere Beiträge und Entgelte so gering wie möglich zu halten. Die Aufnahmegebühr ist mit dem ersten Mitgliedsbeitrag zu zahlen und staffelt sich wie folgt:
Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag und wann wird dieser fällig?
Da wir sehr darauf bedacht sind die wirtschaftlichen Verhältnisse aller Interessenten zu berücksichtigen enthält der Mitgliedsbeitrag eine Staffelung. Der Mitgliedsbeitrag versteht sich Jährlich und staffelt sich wie folgt:
Kann ich den Mitgliedsbeitrag auch monatlich bezahlen?
Nein! Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag. Das soll er auch bleiben. Eine Ausnahme machen wir trotzdem. Solltest Du nach dem 01. Juli eines Kalenderjahres Mitglied werden so musst du lediglich die Hälfte des Jahresbeitrages leisten. Vor dem 01. Juli wird somit der volle Jahresbeitrag fällig.
Kommen während meiner Mitgliedschaft weitere Kosten auf mich zu?
Grundsätzlich... Nein!
Allerdings gibt es Ausnahmen. Die sogenannten Nutzungsentgelte. Diese fallen zum Beispiel für die Schießstandnutzung, Bogenbahnnutzung oder das Ausleihen von Vereinswaffen an. Das eingenommene Entgelt soll dann den Aufwand für Neuanschaffungen zur Aufrechterhaltung des Schießbetriebes decken. Um die genaue Höhe der Entgelte zu erfahren sprichst du am besten ein erfahrenes Mitglied aus dem Verein an. Dieser informiert Dich gern zu den einzelnen Entgelten.
Grundsätzlich... Ja!
Ich möchte meine Mitgliedschaft beenden. Aber wie?
Wir bedauern sehr das Du unserem Verein nicht mehr angehören möchtest. Stimmt etwas nicht? Stört Dich etwas? Sprich uns doch vor deiner Entscheidung nochmal an. Oft klären sich hier schon die meisten Themen.
Das Training
Ich möchte am Training teilnehmen. Muss ich dafür etwas mitbringen?
Nein. Außer Motivation und Spaß am Schießsport sind keine Voraussetzungen erforderlich. Trainingsgeräte sind im Vereinsheim vorhanden und können für einen kleinen Beitrag ausgeliehen werden. Kosten für Verbrauchsmaterialien wie Munition oder Schießscheiben werden über das entsprechende Standnutzungsentgelt erhoben.
Gibt es bestimmte Zeiten wann ich trainieren kann?
Der Schießsport ist ein sehr umfangreicher Sport mit vielen Disziplinen. Ebenso ist für viele Disziplinen ein Schießmeister sowie eine Standaufsicht erforderlich. Daher ist ein Training nicht zu jeder Zeit möglich. Unsere Trainingszeiten staffeln sich wie folgt:
Was mache ich wenn ich keine Erfahrung habe und alles erlernen muss?
Kein Problem! Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen. Wenn Du mit dem Schießsport beginnst wirst Du zu jeder Zeit unterstützt. Grundsätzlich sind zu den Trainingszeiten ausgebildete Schießmeister und Standaufsichten vor Ort. Diese haben gewöhnlich mehrjährige Schießsporterfahrung. Alle Verantwortlichen Schützen nehmen regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teil. So hast auch Du stets einen kompetenten und hilfsbereiten Ansprechpartner an Deiner Seite.
Ich besitze eine eigene Waffe. Darf ich diese mitbringen oder im Schützenhaus lagern?
Grundsätzlich bist Du an Vereinswaffen nicht gebunden. Du darfst also entsprechend Deine eigene Waffe nutzen. Bitte hab jedoch Verständnis dafür dass Deine Waffe von unserem Hauptschießmeister vor dem ersten Gebrauch auf Einsatzfähigkeit geprüft wird. Ebenso ist bei bestimmtem Waffen das Vorweisen einer Waffenbesitzkarte (kurz WBK) erforderlich. Für den Transport der Waffe außerhalb des Vereinsgeländes bist du weiterhin allein verantwortlich.
Darf ich auch an Wettkämpfen teilnehmen?
Wir begrüßen die Teilnahme an Einzel- oder Mannschaftswettkämpfen sehr. Hierfür solltest Du jedoch regelmäßig am Training teilnehmen um so eine entsprechend gute Schießleistung vorweisen zu können. Unsere Wettkämpfe basieren auf den Bestimmungen des Dachverbandes "Deutscher Schützenbund e.V." kurz DSB. Teilnehmen kannst Du an Vereinsmeisterschaften bis hin zu Deutschen Meisterschaften. Selbst internationale Wettkämpfe sind bei besonders hohen Leistungen möglich.
Formulare
Vereinsbescheinigung
Wer eine Vereinsbescheinigung für RSB oder Behörde benötigt kann sich diese hier herunterladen, ausfüllen und im Verein zur Unterschrift abgeben.
Der obere Teil ist vom Mitglied auszufüllen (bitte hier öffnen, am PC ausfüllen und ausdrucken). Der untere Teil wird vom Hauptschießmeister - Waffen ausgefüllt und unterschrieben.
Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten
Bei minderjährigen muss im Lenneper Schützenverein 1805 e.V. immer eine Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten vorliegen.
Bitte füllt das PDF Dokument (am PC) aus und gebt es unterschrieben (Vor- und Rückseite) dem Kind/Jugendlichen zu Händen des Jugendwartes mit:
Waffenbesitzkarte / Waffen (Beantragung und Erwerb)
Bedürfnisantrag zum Erwerb einer WBK/Waffe
Der RSB bescheinigt einem dann das Bedürfnis für eine WBK.
Dieser Antrag ist direkt auf der RSB Web-Seite unter Downloads zu finden:
https://www.rsb2020.de/fileadmin/Sport/Downloads/Antrag_WaffB_Anhang.pdf
Der Hauptschießmeister füllt den unteren Bereich „Angaben zum Verein“ aus, unterschreibt den Bereich und setzt einen Stempel darauf.Der Schütze hat dann den ausgefüllten Antrag an den RSB zu senden und die Gebühr an den RSB zu überweisen. ( Ohne Zahlung keine Bearbeitung )
Der RSB sendet dann die Bedürfnisbescheinigung per Post zurück an den Verein, wo der Hauptschießmeister diese dem Schützen aushändigt.
Beantragung einer WBK
Die Polizei (Waffenbehörde) in Wuppertal hat eine eigene Web-Seite zum Thema Waffenrecht:
https://wuppertal.polizei.nrw/artikel/informationen-zum-waffenrecht-0
Sind alle notwendigen Unterlagen komplett:
- Bedürfnisbescheinigung
- Schriftlicher Nachweis Waffensachkunde
- Fotos von der Aufbewahrung/Tresor mit Nachweis Sicherheitsstufe
kann der Antrag auf eine WBK ausgefüllt werden: (siehe Download)
https://wuppertal.polizei.nrw/sites/default/files/2016-12/Antrag-Muniton-WBK_0.pdf
Bitte nicht vergessen auch den Munitionserwerb zu beantragen.
Dieser Antrag ist vom Schützen auszufüllen und bei der Behörde einzureichen. Der Hauptschießmeister kann gerne vor der Abgabe über den ausgefüllten Antrag schauen.
Eintragung einer Waffe in die WBK
Ist dann eine WBK vorhanden und die Waffe im Voreintrag, darf die entsprechende Waffe erworben werden. Der Erwerb ist innerhalb von 14 Tagen der Behörde anzuzeigen um fristgemäß einen endgültigen Eintrag in der WBK zu gewährleisten.
Auch für diese Eintragung muss ein Formular für die Polizei (Waffenbehörde) in Wuppertal vom Schützen ausgefüllt werden: (siehe Download)
https://wuppertal.polizei.nrw/sites/default/files/2016-12/Anzeige-Erwerb-Schusswaffen_0.pdf
Die WBK muss mit dem ausgefüllten Formular bei der Polizei zur Eintragung abgegeben werden. Es empfiehlt sich vor der Abgabe der WBK eine Kopie anzufertigen und aufzubewahren.
Vorbereitung Prüfung WSK / VA
Wer darf Lehrgänge Waffensachkunde und Verantwortliche Aufsicht anbieten?
Grundsätzlich dürfen Schießsportverbände und gewerbliche Firmen Lehrgänge für Waffensachkunde anbieten und Prüfungen abnehmen. Lehrgänge zur Verantwortlichen Aufsicht, Schießleiter usw. werden von den Schießsportverbänden angeboten.
Die WSK Prüfung gewerblicher Firmen dient aber manchmal nur zur Vorlage bei der Behörde. Das heißt diese WSK gilt bei den Behörden zur Beantragung einer WBK.
Weiterführende Ausbildungen wie Verantwortliche Aufsicht, Schießleiter usw. setzen immer zwingend die WSK eines beim Bundesverwaltungsamt anerkannten Schießsportverbandes voraus. Hier kann die WSK gewerbliche Firmen ggf. nicht gültig sein.
Beim Bundesverwaltungsamt anerkannte Schießsportverbände sind:
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Waffenrecht/Schiesssport/schiesssport_node.html
Vorbereitung auf die Prüfung Waffensachkunde und Verantwortliche Aufsicht
Alle Fragen und Antworten für die Prüfungen Waffensachkunde und Verantwortliche Aufsicht sind beim Bundesverwaltungsamt einsehbar:https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Waffenrecht/Sachkundepruefung/sachkunde_node.html
Online Waffensachkunde-Trainer:
https://waffensachkunde-trainer.de/Frontend/
Sportliches Schießen
Liga-Wettkämpfe
Ähnlich wie beim Fußball tragen die Vereine untereinander Liga-Wettkämpfe aus. Jeder Verein kann Mannschaften für die verschiedenen Disziplinen anmelden.
Im LSV1805 gibt es aktuell: 1. Mannschaft Luftgewehr Auflage sowie 1. Mannschaft KK Auflage. Geschoßen wird nach DSB Sportordnung.
Eine Mannschaft besteht aus 5 SchützenInnen. Bei einem Liga-Wettkampf dürfen alle 5 Mannschaftsmitglieder schießen, die 3 besten Ergebnisse kommen in die Wertung.
Am Saisonende kann die Mannschaft, entspr. ihrer Ergebnisse aufsteigen in die nächst höhere Liga oder auch wieder absteigen.
Meisterschaften
Alle Mitglieder dürfen an den jährlich ausgetragenen Meisterschaften teilnehmen. Bis Oktober eines laufenden Jahres kann jedes Mitglied an der Vereinsmeisterschaft teilnehmen. Die Ergebnisse sind beim Schießmeister zu melden.
Geschossen werden die Disziplinen nach DSB Sportordnung.
Der Hauptschießmeister meldet die Ergebnisse der einzelnen SchützenInnen (egal welches Ergenis) weiter an den Kreis 053 Remscheid. Wer nicht weitergemeldet werden möchte muss dies dem Hauptschießmeister mitteilen.
Alle weitergemeldeten SchützenInnen sind damit berechtigt an der Kreismeisterschaft im Kreis 053 Remscheid teilzunehmen. Die Ergebnisse dieser Kreismeister werden vom Kreis an den Bezirk 05 Bergisch Land weitergemeldet.
Der Bezirk legt vor der Bezirksmeisterschaft Limitzahlen fest. Wurde bei der Kreismeisterschaft dieses Limit der Ringzahlen vom Schützen erreicht, hat man sich zur Teilnahme an der Bezirksmeisterschaft qualifiziert und darf daran teilnehmen. Der Bezirk meldet die Ergebnisse an den Landesverband Rheinischer Schützenbund (RSB) weiter.
Der Landesverband RSB legt darauf hin Limitzahlen fest. Beim Erreichen dieser Ringzahlen hat sich der Schütze zur Teilnahme an den Landesverbandsmeisterschaften qualifiziert. Der Landesverband meldet die Ergebnisse weiter an den Deutschen Schützenbund (DSB).
Der DSB legt vor den Deutschen Meisterschaften Limitzahlen fest und SchützenInnen qualifizieren sich bei entspr. Ringergebnissen zur Teilnahme.